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   OLG Hamm, 15.07.2013 - I-22 W 37/13   

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https://dejure.org/2013,18358
OLG Hamm, 15.07.2013 - I-22 W 37/13 (https://dejure.org/2013,18358)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.07.2013 - I-22 W 37/13 (https://dejure.org/2013,18358)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - I-22 W 37/13 (https://dejure.org/2013,18358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 1
    Ergänzung des Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren hinsichtlich der bei Errichtung eines Kellers einzuhaltenden technischen Anforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Klärung von Rechtsfragen im selbständigen Beweisverfahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Ergänzungsfrage nach üblichen Anforderungen zulässig! (IBR 2014, 1013)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2980
  • NZBau 2013, 778
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2013 - 22 W 37/13
    Allerdings begründet nicht jede Feuchtigkeit im Keller einen Sachmangel, sondern es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2012, V ZR 18/11, juris, Rn. 14, NJW-RR 2012, 1078; Urt. v. 07.11.2008, V ZR 30/08, BGHZ 180, 205, 208; Krüger, a.a.O., S. 43), wobei insoweit von Bedeutung ist, ob das Haus in einem sanierten Zustand verkauft wurde, der Keller Wohnzwecken diente, welcher Zustand bei der Besichtigung erkennbar war und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen sind.

    Der bei Altbauten übliche Standard ist insoweit nur dann nicht maßgebend, wenn die Parteien eine abweichende Beschaffenheit vereinbart haben (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB) oder wenn diese für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung erforderlich ist (BGH, Urt. v. 16.03.2012, a.a.O.).

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2013 - 22 W 37/13
    Allerdings begründet nicht jede Feuchtigkeit im Keller einen Sachmangel, sondern es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2012, V ZR 18/11, juris, Rn. 14, NJW-RR 2012, 1078; Urt. v. 07.11.2008, V ZR 30/08, BGHZ 180, 205, 208; Krüger, a.a.O., S. 43), wobei insoweit von Bedeutung ist, ob das Haus in einem sanierten Zustand verkauft wurde, der Keller Wohnzwecken diente, welcher Zustand bei der Besichtigung erkennbar war und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen sind.
  • OLG Hamm, 16.09.2010 - 6 W 65/10

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei Fassung des angefochtenen Beschlusses durch

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2013 - 22 W 37/13
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Beschwerde Erfolg hat und zur Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens führt, dessen Kosten dann insgesamt Teil der Kosten eines künftigen Hauptsacheverfahrens sind (Senat, Beschl. v. 05.10.2011, 22 W 80/11; OLG Hamm [6. Zivilsenat], Beschl. v. 16.09.2010, 6 W 65/10; OLG Köln, Beschl. v. 23.02.2010, 7 W 6/10; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.02.2011, 16 W 118/10; Beschl. v. 04.11.2009, 16 W 120/09).
  • OLG Hamm, 05.10.2011 - 22 W 80/11

    Voraussetzungen der Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2013 - 22 W 37/13
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Beschwerde Erfolg hat und zur Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens führt, dessen Kosten dann insgesamt Teil der Kosten eines künftigen Hauptsacheverfahrens sind (Senat, Beschl. v. 05.10.2011, 22 W 80/11; OLG Hamm [6. Zivilsenat], Beschl. v. 16.09.2010, 6 W 65/10; OLG Köln, Beschl. v. 23.02.2010, 7 W 6/10; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.02.2011, 16 W 118/10; Beschl. v. 04.11.2009, 16 W 120/09).
  • OLG Köln, 23.02.2010 - 7 W 6/10

    Frist für die Anbringung von Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2013 - 22 W 37/13
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Beschwerde Erfolg hat und zur Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens führt, dessen Kosten dann insgesamt Teil der Kosten eines künftigen Hauptsacheverfahrens sind (Senat, Beschl. v. 05.10.2011, 22 W 80/11; OLG Hamm [6. Zivilsenat], Beschl. v. 16.09.2010, 6 W 65/10; OLG Köln, Beschl. v. 23.02.2010, 7 W 6/10; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.02.2011, 16 W 118/10; Beschl. v. 04.11.2009, 16 W 120/09).
  • OLG Nürnberg, 19.11.2008 - 4 W 1874/08

    Selbstständiges Beweisverfahren: Voraussetzungen der Einholung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2013 - 22 W 37/13
    Denn die gesetzliche Bestimmung des § 485 ZPO - die zugleich den Maßstab für Gegenanträge des Antragsgegners darstellt (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 485 Rn. 3) - dient nach ihrem Sinn und Zweck nicht dazu, die Beantwortung von Rechtsfragen in das selbständige Beweisverfahren zu verlagern (OLG Nürnberg, Beschl. v. 19.11.2008, 4 W 1874/08, juris, Rn. 19 mit weiteren Nachweisen, BauR 2009, 864).
  • OLG Schleswig, 04.11.2009 - 16 W 120/09

    Zulassung von Ergänzungsfragen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2013 - 22 W 37/13
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Beschwerde Erfolg hat und zur Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens führt, dessen Kosten dann insgesamt Teil der Kosten eines künftigen Hauptsacheverfahrens sind (Senat, Beschl. v. 05.10.2011, 22 W 80/11; OLG Hamm [6. Zivilsenat], Beschl. v. 16.09.2010, 6 W 65/10; OLG Köln, Beschl. v. 23.02.2010, 7 W 6/10; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.02.2011, 16 W 118/10; Beschl. v. 04.11.2009, 16 W 120/09).
  • OLG Schleswig, 28.02.2011 - 16 W 118/10

    Rechtsfolgen der nicht rechtzeitigen Einzahlung des Kostenvorschusses im

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2013 - 22 W 37/13
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Beschwerde Erfolg hat und zur Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens führt, dessen Kosten dann insgesamt Teil der Kosten eines künftigen Hauptsacheverfahrens sind (Senat, Beschl. v. 05.10.2011, 22 W 80/11; OLG Hamm [6. Zivilsenat], Beschl. v. 16.09.2010, 6 W 65/10; OLG Köln, Beschl. v. 23.02.2010, 7 W 6/10; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.02.2011, 16 W 118/10; Beschl. v. 04.11.2009, 16 W 120/09).
  • OLG Bamberg, 12.06.2017 - 1 W 51/17

    Unzulässige Fragen in einem selbständigen Beweisverfahren

    So hat dies auch das OLG Hamm mit Beschluss vom 15.07.2013 (22 W 37/13 - NZBau 2013, 778) entschieden.

    Auch nach der oben zitierten Entscheidung des OLG Hamm vom 15.07.2013 ( 22 W 37/13) ist im selbständigen Beweisverfahren die - für die rechtliche Bewertung ggf. bedeutsame -vorgelagerte Frage zulässig, welche üblichen technischen Anforderungen bei der Errichtung des Kellers einzuhalten waren.

  • OLG Hamm, 14.11.2019 - 24 W 4/19

    Selbstständiges Beweisverfahren; Geräuschimmissionen

    Das Stellen einer Rechtsfrage ist indes unzulässig (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 1 W 51/17 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Juli 2013 - I-22 W 37/13 - NJW 2013, 2980), worauf auch das Landgericht zutreffend hingewiesen hat.
  • AG Hamburg, 16.01.2024 - 49 H 3/23

    Ortsübliche Vergleichsmiete wird nicht per selbständigem Beweisverfahren bestimmt

    Als vorweggenommene Beweisaufnahme dient sie wie jede Beweisaufnahme der Aufklärung von Tatsachen aber nicht der Beantwortung von Rechtsfragen (vgl. LG Hanau, Beschluss v. 26.10.2022 zum Az.: 3 T 123/22 bei juris; BGH NJW 2012, 227, Rn. 9; OLG Hamm NJW 2013, 2980).
  • LG Hanau, 26.10.2022 - 3 T 123/22

    Selbständiges Beweisverfahren zur Höhe der Mietminderung

    Als vorweggenommene Beweisaufnahme dient sie wie jede Beweisaufnahme der Aufklärung von Tatsachen, nicht der Beantwortung von Rechtsfragen (vgl. BGH, NJW 2012, 227 Rn. 9; NZBau 2010, 108; OLG Hamm, NJW 2013, 2980; OLG Köln, BeckRS 2002, 30237218; Seibel, NJW 2014, 1628).
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